Zusätzliche Bestimmungen zu den AGB – Inkpaint Tattoo Studio
Minderjährige und Zutritt
Tätowierungen werden ausschließlich an Personen durchgeführt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt zu den Behandlungs- und Arbeitsbereichen des Studios auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht gestattet.
Foto- und Bildaufnahmen
Das Inkpaint Tattoo Studio ist berechtigt, zur Dokumentation der erbrachten Leistungen Fotos der angefertigten Tätowierungen anzufertigen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bildaufnahmen der Tätowierung zu Werbe- und Präsentationszwecken auf der Website, in sozialen Netzwerken oder in sonstigen Werbemitteln des Studios veröffentlicht werden dürfen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Gutscheine
Gutscheine des Inkpaint Tattoo Studios sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig, sofern auf dem Gutschein keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist.
Aktions-, Rabatt- oder Wertgutscheine mit einem Gutscheinwert von 30 € können ausschließlich bei Leistungen ab einem Mindestauftragswert von 100 € eingelöst werden.
Diese Gutscheine sind nicht mit anderen Gutscheinen, Rabattaktionen, Sonderangeboten oder sonstigen Preisnachlässen kombinierbar.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
Nachstechen
Ein erforderliches Nachstechen ist innerhalb von vier Monaten nach dem ursprünglichen Tätowiertermin kostenfrei möglich.
Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Einhaltung der Pflegehinweise des Studios sowie die Vorlage des ursprünglichen Terminnachweises.
Verspätungen
Erscheint der Kunde mehr als 30 Minuten verspätet zum vereinbarten Termin, behält sich das Inkpaint Tattoo Studio das Recht vor, den Termin abzusagen oder zu verschieben.
In diesem Fall verfällt die geleistete Anzahlung.
Anzahlungen
Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Termins und wird mit dem Endpreis der Tätowierung verrechnet.
Haftung
Das Inkpaint Tattoo Studio haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Eine Haftung für Folgeschäden, die durch Nichtbeachtung der Pflegehinweise, unzureichende Nachsorge, äußere Einflüsse oder individuelle körperliche Reaktionen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.